Corona Schutzkonzept • 24. Februar 2022 Ansprechperson: Elena Schiavo
Funktion: Sicherheitsverantwortliche & Pool-Management
Telefon: 052 212 29 60 Mail: schutz@itw-oberstufe.ch
Das Wichtigste in Kürze
Alle Personen verzichten aufs Händeschütteln und andere Formen von körperlichem Kontakt. Die Hygienemassnahmen (Hände waschen), Abstand einhalten, Masken tragen, wenn man sich schützen möchte, und die Luftqualität in geschlossenen Räumen kontrollieren sind die wichtigsten Massnahmen beim Schutz vor dem Virus.
Die Maskentragepflicht ist aufgehoben, wer sich schützen möchte, soll und darf dies jederzeit tun. Unterschiedliche Bedürfnisse und entsprechendes Verhalten dazu respektieren wir gegenseitig.
Anwesend sein darf nur, wer absolut symptomfrei ist. Bei Unsicherheit kontaktiert man den Hausarzt / die Hausärztin.
Das repetitive Testen für Schulen und Betriebe ist aufgehoben.
Lager dürfen im Klassenverband in der Schweiz stattfinden, wenn ein genehmigtes Testkonzept vorliegt. Auslandsreisen müssen vorgängig vom Schulleitungskreis bewilligt werden.
Ausgangslage
Das vorliegende Schutzkonzept wurde vom Schulleitungskreis besprochen und wird laufend angepasst. Es gilt für alle Mitarbeitenden, Schüler*innen und Gäste und wird auf www.itw-oberstufe.ch publiziert.
Die itw stellt durch die aufgeführten Massnahmen sicher, dass die Vorgaben von Bund und Kanton eingehalten werden. Sowohl Mitarbeitende als auch der Schulleitungskreis tragen die Verantwortung, dass die definierten Massnahmen konsequent umgesetzt werden.
Geltende Vorgaben BAG und RR Kt. Zürich
– Maskenpflicht ab 12 Jahren im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen
– Positiv getestete Personen müssen sich mindestens 5 Tage in Isolation begeben.
Grundregeln für Präsenzbetrieb
1 Handhygiene
Alle werden angewiesen, sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife gründlich zu reinigen. Dies insbesondere bei Ankunft, vor und nach Pausen.
2 Abstand halten zueinander
Alle verzichten auf Händeschütteln und Umarmungen, also direkten Körperkontakt, und minimieren Kontakte.
3 Auf die Luftqualität achten, Aerosole im Griff haben
4 Die Lehrpersonen übernehmen die Verantwortung, dass in den genutzten Räumlichkeiten pro 45 Minuten und vor den Pausen stossgelüftet wird, indem alle Fenster geöffnet werden.
5 Masken tragen
Die Maskentragepflicht ist aufgehoben. In Situationen, bei welchen zum Beispiel kein genügender Abstand eingehalten werden kann, empfehlen wir, eine Maske zu tragen. Man soll und darf sich schützen – denjenigen, die sich schützen wollen, begegnen wir mit Respekt.
6 Testen und impfen
Das repetitive Pool-Testen für Schulen und Betriebe ist aufgehoben. Wer Symptome hat, lässt sich in einem Testzentrum testen.
7 Kranke Personen und Isolation
Mitarbeitende und Schüler*innen, welche Krankheitssymptome (u.a. Husten; Halsschmerzen; Kurzatmigkeit; Fieber, Fiebergefühl; Muskelschmerzen; plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns; starke Kopfschmerzen) aufweisen, bleiben zu Hause und begeben sich in Selbstisolation gemäss BAG. Sie lassen sich testen oder nehmen Kontakt auf mit dem Hausarzt oder der Hausärztin. Bei einem positiven Resultat gilt eine mindestens 5-tägige Isolation.
Konsent im Schulleitungskreis, 24. Februar 2022
Elena Schiavo Yanara Bouryssieres