Home
Unsere Schule
Philosophie
Angebot
Aktuell
Team
SchülerInnen
Information
Aufnahmeverfahren
Berufswahl
Ferienplan
itw von A bis Z
JobFit
Jokertage
Kompetenzraster
Projekte
Schulregeln
Wahlfächer

Links
Kontakt
Intern
Download
Pro Schuljahr können vier Jokerhalbtage bezogen werden.
1. Die zur Verfügung stehenden Jokertage können als einzelne Halbtage, als ganze Tage oder als Zweitageblock eingesetzt werden.

2. Der Einsatz von Jokertagen ist der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer spätestens 1 Woche im Voraus schriftlich durch die Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Der Einsatz der Jokertage muss nicht begründet werden. Für Arztbesuche im üblichen Rahmen muss kein Jokertage bezogen werden. (Wenn mehr als drei Lektionen aufgewendet werden, wird jedoch ein Jokerhalbtag abgezogen.)

3. Jokertage können nicht bezogen werden:
- in der ersten und letzten Schulwoche des Schuljahres (vor und nach den Sommerferien)
- an Tagen mit gemeinsamen Veranstaltungen wie Schulanlässe, Besuchs- und Projekttage, Schulausflüge, Halbjahresprüfungen, PET-Tagen
- vor den Sportferien ist ein Bezug höchstens einmal innert drei Jahren möglich
- an Jobfittagen

4. Die Jokertage können nicht auf ein nächstes Schuljahr übertragen werden.

5. Verpasste Stoffinhalte müssen durch die SchülerIn in eigener Verantwortung und nach Absprache mit den Lehrpersonen erarbeitet werden.


Download des Antragsformulars Jokertage.pdf